Playbook

KI-Anbieter datenschutzorientiert bewerten

Dieses Playbook liefert einen fünfstufigen Prüfweg, um KI-Anbieter datenschutzorientiert zu bewerten: Datenverarbeitung, Rechtsrahmen (DSGVO, EU AI Act), Transparenz, Sicherheit und Gesamtbewertung.

Bevor ein KI-Anbieter produktiv eingesetzt wird, sollte er systematisch geprüft werden – nicht nur nach Funktion, sondern nach Datenverarbeitung und Rechtskonformität. Ein günstiges oder leistungsstarkes Werkzeug nützt wenig, wenn es sich rechtlich nicht sauber einsetzen lässt. Arbeite die Phasen der Reihe nach ab und halte die Ergebnisse schriftlich fest, damit die Entscheidung später belegbar ist.

Phase 1 – Datenverarbeitung verstehen

Der erste Schritt ist zu verstehen, was tatsächlich mit den Daten passiert. Viele Risiken lassen sich schon hier erkennen: unklarer Datenstandort, Nutzung der Eingaben zum Training oder undurchsichtige Weitergabe an Dritte. Ohne diese Klarheit ist keine belastbare Bewertung möglich.

  1. Kläre, welche Daten der Anbieter verarbeitet und wo (Datenstandort).
  2. Prüfe, ob Eingaben zum Training verwendet werden und ob sich das abschalten lässt.
  3. Erfrage Aufbewahrungsfristen und Löschmöglichkeiten.
  4. Kläre Unterauftragsverarbeiter und Datenflüsse in Drittländer.

Phase 2 – Rechtsrahmen prüfen

Für den europäischen Einsatz sind vor allem die DSGVO und der EU AI Act relevant. Der EU AI Act sieht einen risikobasierten Ansatz mit gestaffelten Übergangsfristen und Transparenzpflichten vor – etwa Hinweise, wenn Menschen mit einem KI-System interagieren oder wenn Inhalte KI-generiert sind.

Rechtliche Prüfpunkte
RahmenPrüffrage
DSGVOLiegt eine Rechtsgrundlage vor und ist ein AVV vorhanden?
DatenstandortWerden Daten in der EU oder in Drittländern verarbeitet?
EU AI ActWie ist das System nach Risiko einzuordnen?
TransparenzWerden KI-Interaktion und KI-Inhalte gekennzeichnet?

Vertiefungen findest du unter EU AI Act und Datenschutz.

Phase 3 – Transparenz und Dokumentation

Wie offen ein Anbieter mit Datenverarbeitung, Grenzen und Risiken umgeht, ist selbst ein Bewertungskriterium. Fehlende oder ausweichende Angaben sind ein Warnsignal und sollten als offenes Risiko dokumentiert werden.

  1. Prüfe, ob offizielle Datenschutz- und Sicherheitsseiten vorhanden sind.
  2. Suche nach Model Cards oder technischer Dokumentation.
  3. Bewerte, wie offen der Anbieter mit Grenzen und Risiken umgeht.
  4. Notiere fehlende Angaben als offenes Risiko.

Phase 4 – Sicherheit

Sicherheit mitbewerten

Prüfe Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und den Umgang mit Vorfällen. Bei angebundenen Datenquellen sind Risiken wie Prompt Injection zu berücksichtigen.

  1. Kläre Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung.
  2. Erfrage Prozesse für Sicherheitsvorfälle und Meldewege.
  3. Prüfe verfügbare Zertifizierungen oder Prüfberichte kritisch.

Phase 5 – Gesamtbewertung und Entscheidung

Am Ende steht eine bewusste Abwägung zwischen Nutzen und Risiko. Nicht jedes Risiko ist ein Ausschlussgrund, aber jede Entscheidung sollte begründet und dokumentiert sein. Wo der Datenschutz besonders sensibel ist, kann eine lokale oder datensparsamere Alternative die bessere Wahl sein.

  1. Fasse Stärken, Schwächen und offene Risiken zusammen.
  2. Wäge Nutzen gegen datenschutzrechtliche und sicherheitsbezogene Risiken ab.
  3. Erwäge eine lokale oder datensparsamere Alternative (Lokale KI).
  4. Dokumentiere die Entscheidung nachvollziehbar für Audits.

Eine strukturierte Anbieterbewertung ist keine einmalige Übung: Anbieter ändern Bedingungen, und der rechtliche Rahmen entwickelt sich weiter. Wiederhole die Prüfung in sinnvollen Abständen und bei wesentlichen Änderungen. Für den organisatorischen Rahmen siehe KI für Unternehmen und das Playbook KI-Tool sicher im Unternehmen einführen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Europäische Kommission: Regulatory framework on AI. Behördenquelle · abgerufen am 06.08.2026
  2. Österreichische Datenschutzbehörde: Datenschutzbehörde (DSB). Behördenquelle · abgerufen am 06.08.2026
  3. NIST: AI Risk Management Framework. Standard · abgerufen am 06.08.2026
  4. OECD: Artificial Intelligence. Behördenquelle · abgerufen am 06.08.2026

Häufige Fragen

Reicht ein Blick auf die Datenschutzerklärung des Anbieters?

Nein. Die Datenschutzerklärung ist ein Ausgangspunkt. Ergänze sie um AVV, Datenstandort, Trainingsnutzung, Sicherheitsprozesse und die Einordnung nach EU AI Act.

Was ändert der EU AI Act für die Anbieterbewertung?

Der EU AI Act führt einen risikobasierten Ansatz mit Transparenzpflichten und gestaffelten Übergangsfristen ein. Für die Bewertung ist relevant, wie ein System einzuordnen ist und welche Pflichten daraus folgen.

Ist eine lokale Lösung immer die datenschutzfreundlichere Wahl?

Oft, aber nicht automatisch. Lokale Lösungen reduzieren Datenübertragung, verlagern aber Verantwortung für Sicherheit und Betrieb zu dir. Die Abwägung hängt vom Anwendungsfall ab.